Ordnungs­widrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten bezeichnen ordnungswidrige, vorwerfbare Handlungen. Sie sind somit kleinere Gesetzesverstöße, ohne kriminellen Inhalt. Sie werden gemäß dem Ordnungswidrigkeitenrecht zumeist mit einer Geldbuße geahndet.

Ordnungs­widrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten sind kleinere Gesetzesverstöße und werden meist mit einer Geldbuße geahndet.

ORDNUNGS­WIDRIGKEITEN

Ordnungswidrigkeiten bezeichnen ordnungswidrige, vorwerfbare Handlungen. Sie sind somit kleinere Gesetzesverstöße, ohne kriminellen Inhalt. Sie werden gemäß dem Ordnungswidrigkeitenrecht zumeist mit einer Geldbuße geahndet.

Als Anwaltskanzlei vertreten wir Ihre Interessen und prüfen, ob und in welcher Form Sie gegen eine von der jeweiligen Behörde gegen Sie verhängte Geldbuße oder ausgesprochene Verwarnung mit/ohne Verwarnungsgeld vorgehen können.

Rotlichtverstöße gelten nicht nur für Autofahrer. Auch Fußgänger oder Fahrradfahrer, die bei Rot über eine Ampel gehen oder fahren, begehen eine Ordnungswidrigkeit.

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THEMENGEBIETE

Folgend finden Sie alle Themengebiete der Ordnungswidrigkeiten.

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