VERSTOSS GEGEN LENK- UND RUHEZEITEN

Im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr, sei es als Arbeitnehmer oder Selbständiger, gelten bereits ab 2,8 t zul. Gesamtmasse des Fahrzeuges für den Fahrer Lenk- und Ruhezeiten.

Bei einem Verstoß gegen die höchstzulässigen Lenkzeiten, kann nicht nur gegen den Fahrer selbst, sondern auch gegen das Unternehmen, bei dem er beschäftigt ist, oder die dort handelnden Personen ein Bußgeld oder eine Strafe verhängt werden.

Gern prüfen wir für Sie im Einzelfall, ob sich ein rechtliches Vorgehen gegen die jeweilige Sanktion möglich und sinnvoll ist.