ABSTANDSVERSTOẞ

Ein Abstandsverstoß gilt ebenfalls als Ordnungswidrigkeit, da jeder Verkehrsteilnehmer einen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten muss, damit ein Auffahrunfall bei einer plötzlichen Bremsung vermieden werden kann.

Auch diese Messungen können durch die eingesetzte Technik oder den Faktor Mensch fehlerbehaftet sein. Gern prüfen wir Ihren individuellen Fall und ziehen auf Wunsch erfahrene Gutachter hinzu, um den Vorwurf möglichst aus der Welt zu schaffen.