Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht beschäftigt sich mit Gesetzen die relevant sind für Handel-, Handwerk- und Industrie­dienstleister. Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit den Rechtsbereichen, bei denen sich Personen zu einer Gesellschaft zusammenschließen.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht beschäftigt sich mit Gesetzen die relevant sind für Handel-, Handwerk- und Industrie­dienstleister. Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit den Rechtsbereichen, bei denen sich Personen zu einer Gesellschaft zusammenschließen.

HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

Das Handelsrecht wird auch als „Sonderrecht“ für Kaufleute bezeichnet und ist im Wesentlichen im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Es kommt zur Anwendung, wenn zumindest eine am Rechtsgeschäft beteiligte Person Kaufmann im Sinne des Gesetzes ist.

Das Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsbereiche, in denen sich Personen zu einem bestimmten Zweck zu einer Gesellschaft zusammenschließen. Im Wesentlichen unterscheidet man hier zwischen den sogenannten Personen- und Kapitalgesellschaften.

Unser Rechtsanwalt Olav Stalling hat sich besonders auf die Begleitung und Vertretung von Eigentümer-Unternehmern, deren Unternehmen und Familien spezialisiert. Die Fragestellungen aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht stellen dafür ein maßgebliches Rechtsgebiet dar.

Die typischen Aufgabenstellungen innerhalb dieses Rechtsgebietes liegen vor allem in Themen/Frage­stellungen wie Rechtsformwahl, Gesellschafts­vertrag, Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Nachfolge bzw. Nachfolgeregelung und Unternehmensverkauf wie auch Unternehmenskauf.
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