Mietrecht

Das Mietrecht befasst sich mit allen Gesetzen, die die Rechte und Pflichten zwischen Vermietern und Mietern regeln. Dazu gehören Wohnraummietrecht und Gewerbemietrecht im BGB sowie das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Mietrecht

Das Mietrecht befasst sich mit Gesetzen, die, die Rechte und Pflichten zwischen Vermietern und Mietern regeln.

MIETRECHT

Das Mietrecht umfasst das Wohnraummietrecht wie auch das Gewerbemietrecht. Beide sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, jedoch gibt es wesentliche Unterschiede im Regelwerk. Ergänzend dazu gibt es noch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), welches die Begründung der Verhältnisse zwischen Wohnungseigentum, einer Eigentümergemeinschaft und Dritten, z.B. einem Verwalter, regelt.

Mietverträge sind in Deutschland formfrei. Die eigentlichen Selbstverständlichkeiten „Raum gegen Miete“ oder „pfleglicher Umgang mit der Mietsache“ u.v.m. sorgen aber Jahr für Jahr für viele Tausende von Streitigkeiten.

Wir sind als Anwaltskanzlei in all diesen Bereichen aktiv und unterstützen Sie bei der Erstellung durchdachter Verträge ebenso, wie bei deren Prüfung und Vertretung Ihrer Ansprüche aus solchen Rechtsverhältnissen.

Erfahren Sie nachfolgend unter den Stichworten Mietverträge für Wohnraum, Miete und Mieterhöhung, Mieterhöhung wegen Modernisierung, Mietminderung wegen Mängeln, Miet-Nebenkosten, Schönheitsreparaturen und Renovierung, Mietende durch Mieter, Mietende durch Vermieter sowie Wohnungseigentum und Gewerbliche Mietverhältnisse mehr über dieses Rechts- und Tätigkeitsgebiet.

Unsere Anwälte begleiten Sie gern bei Ihren individuellen Fragestellungen und der Durchsetzung Ihrer Interessen.

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