NEBENKOSTEN

Die Miet-Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, fallen grundsätzlich in den Verantwortungs­bereich des Vermieters und sind vom diesem zu tragen. Im Mietvertrag können allerdings Regelungen getroffen werden, was zumeist auch geschieht, dass die Nebenkosten vom Mieter getragen werden. Für die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Kostenübernahmen sind zahlreiche gesetzliche Regelungen zu beachten. Dies gilt für Art und Umfang der Kosten ebenso, wie für Form, Abrechnung, Fälligkeit und Prüfung.

Vermutlich ist daher auch jede zweite Nebenkostenabrechnung mit Fehlern behaftet und führt in der Praxis Tag für Tag zu Streitigkeiten.

Gern beraten wir Vermieter in Bezug auf die Ausgestaltung der Regelungen zur Übernahme der Nebenkosten/Betriebskosten durch den Mieter und die juristisch ordnungsgemäße Nebenkosten­abrechnung. Sofern wir nicht den jeweiligen Vermieter vertreten, stehen wir ebenso Mietern für die Prüfung ihrer Mietverträge und Nebenkostenabrechnung zur Verfügung.