GEWERBLICHE MIETVERHÄLTNISSE

Im BGB sind auch die gewerblichen Mietverhältnisse geregelt. Zwar gelten einige Regelungen, die für das Wohnraummietrecht gelten auch für das Gewerbemietrecht, viele Vorschriften finden jedoch keine Anwendung.

Im gewerblichen Mietrecht gibt z.B. es keine Regelungen, die dem sozialen Schutz des Mieters gelten. Auch in Hinblick auf Kündigungsfristen und den Regelungen der Betriebskosten gibt es erhebliche Unterschiede zum Wohnraummietrecht. Wird ein gewerblicher Mietvertrag z.B. für einen bestimmten Zeitraum geschlossen, so haftet der Mieter dem Vermieter für den Mietzins über die gesamte Laufzeit, eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.

Wichtige Aspekte im Gewerbemietrecht sind u.a. der sog. Konkurrenzschutz, die Betriebspflicht und/oder die Möglichkeiten zur Umsatzmiete.

Insofern raten wir bei Ausgestaltung/Verhandlung gewerblicher Mietverträge stets zur Hinzuziehung juristischer Kompetenz, um sich der Bedeutung und Tragweite der Regelungen bewusst zu werden. Gern stehen wir Ihnen hier zur Verfügung.