Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht befasst sich mit dem Lauterkeitsrecht und dem Kartellrecht.

WETTBEWERBSRECHT

Das Wettbewerbsrecht umfasst im deutschen Recht das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb (das Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (das Kartellrecht).

Das Lauterkeitsrecht beschreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Hinsichtlich der Beziehungen eines Unternehmens zum Verbraucher beruht es auf der Richtlinie 2005/29/EG gegen unlautere Geschäftspraktiken.

Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb als die geltende Wirtschaftsordnung in ihrer Struktur. Es soll den freien Leistungswettbewerb als solchen gewährleisten, Monopole und wettbewerbs­beschränkende Vereinbarungen sowie abgestimmte Verhaltensweisen von Wettbewerbern verhindern und volkswirtschaftliche Stabilität schaffen.

Was für den Nicht-Juristen so formal klingt, hat in der täglichen Praxis für Unternehmen und Verbraucher große Bedeutung und wird über die nachfolgend erläuterten Stichworte „greifbarer“: Abmahnung, Telefonwerbung, E-Mail-Werbung, Preisangabenverordnung, Irreführende Werbung, Vergleichende Werbung und Know-how-Schutz.

In diesem Rechtsgebiet begleiten wir gern alle Unternehmer und Unternehmen bei der Vorbereitung ihrer Aktivitäten, um rechtssicher agieren zu können – aber natürlich auch bei der Durchsetzung ihrer Interessen und der Bewältigung der großen und kleinen Streitfälle im Alltag.

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