ABMAHNUNG

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist eine förmliche Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes (wettbewerbsrechtlich relevantes) Verhalten künftig zu unterlassen. Die Abmahnung ist keine Willenserklärung im juristischen Sinne, sondern eine Rechtshandlung. Sie kann daher in jeder Form erteilt werden (Brief, Fax, E-Mail oder sogar telefonisch) und muss dem Abgemahnten nicht zwingend zugehen. Eine mangelnde Kenntnisnahme durch den Abgemahnten steht der Wirksamkeit der Abmahnung nicht entgegen. Der Abmahnende ist lediglich für eine ordnungsgemäße Absendung seiner Abmahnung beweispflichtig.

Gern übernehmen wir die juristische Prüfung des Sachverhaltes die beweissichere Abmahnung für Sie, damit Sie im Wiederholungsfall entsprechend agieren können. Sollten Sie selbst von einer Abmahnung betroffen sein, prüfen wir deren Anspruchsgrundlage und entwickeln mit Ihnen eine entsprechende Strategie zur Reaktion und insbesondere zur Vermeidung von Folgeschäden.