PREISANGABEN­VERORDNUNG

Die PAngV ist eine Verbraucherschutz­verordnung. In ihr ist geregelt auf welche Art und Weise und wie der Preis für Dienst­leistungen und Waren für den Endverbraucher zu notieren ist, vorausgesetzt das entsprechende Angebot ist geschäftsmäßig oder gewerbsmäßig oder erfolgt in anderer Art regelmäßig. So ordnet sie unter anderem an, dass Preise gegenüber Endverbrauchern immer einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben sind (Endpreise). Auch sind bei Flüssigkeiten Grundpreise zur Herstellung der Vergleichbarkeit von Angeboten anzugeben.

Verstöße gegen die Preisangabenverordnung können nach § 10 PAngV eine Ordnungs­widrigkeit darstellen und mit Bußgeldern belegt werden.