TELEFONWERBUNG

Unter den Begriff Telefonwerbung fallen Anrufe, die mit der Zielsetzung erfolgen, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern. Grundsätzlich zu unterscheiden ist die Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern, wie z.B. Unternehmen.

Verbraucherinnen und Verbraucher ohne deren ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbe­zwecken anzurufen, ist gesetzlich verboten. Ebenso ist ein Werbeanruf mit Rufnummern­unterdrückung nicht erlaubt.

Gern beraten wir Unternehmen, wie sie eine rechtlich zulässige Telefonwerbung realisieren können. Darüber hinaus begleiten wir unberechtigt Angerufene bei der Einforderung und Durchsetzung ihrer Unterlassungs­ansprüche.