E-MAIL-WERBUNG

Laut Gesetz stellt Werbung, die durch elektronische Post (E-Mail) übermittelt wird, eine unzumut­bare Belästigung dar (Wegen des mit der Sichtung und dem Aussortieren unerbetener E-Mails verbundenen Arbeitsauf­wandes.) und ist damit unzulässig, sofern der Adressat nicht seine Einwilligung erteilt hat!

Hat der Betroffene vor dem Erhalt der Werbung dieser zuvor ausdrücklich widersprochen, liegt zugleich eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor.

Gern beraten wir Unternehmen, wie sie eine rechtlich zulässige E-Mail-Werbung realisieren können. Darüber hinaus begleiten wir Empfänger unberechtigter E-Mail-Werbung bei der Einforderung und Durchsetzung ihrer Unterlassungs­ansprüche.