Marken- und Urheberrecht

Das Marken- und Urheberrecht befasst sich mit Markeneintragungen, Markenschutz und Markenverletzungen.

MARKEN- UND URHEBERRECHT

Marken sollen Waren und Dienstleistungen der Wettbewerber voneinander unterscheiden.

In der Regel entsteht der Markenschutz durch Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt. Wortmarken und Bildmarken (Logo) sind die häufigsten Markenformen. Es gibt aber auch sog. Wort-/Bildmarken. Man kann sich auch Geruchsmarken, Hörmarken, Farbmarken etc. eintragen lassen.

Wir helfen Ihnen bei der Eintragung Ihrer Marke. Vor allem beraten wir Sie auch im Vorfeld über mögliche „Alternativmarken” und arbeiten mit Ihnen zusammen ein für Sie passendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis aus.

Sollte jemand Ihre Marke verletzen, verteidigen wir Ihre Marke, indem wir für Sie eine Abmahnung aussprechen, Klage erheben oder ggf. Lizenzverträge für Sie ausarbeiten.

Im Falle einer „berechtigten” Abmahnung für Ihren Auftritt am Markt, passen wir die „strafbewehrte” Unterlassungserklärung den gesetzlichen Erfordernissen an und helfen Ihnen, falls die Anwaltsgebühren des „Abmahnanwalts” zu hoch angesetzt sind.

Unter den nachfolgenden Stichworten geben wir Ihnen noch einige vertiefende Informationen zu diesem Rechtsgebiet.

Gern sind wir für Sie da.

IHR ANWALT FÜR DIESES RECHTSGEBIET

THEMENGEBIETE

Folgend finden Sie alle Themengebiete des Marken- und Urheberrechts.

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