UWG

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist die gesetzliche Grundlage der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.

Das UWG schützt die Mitbewerber, die Verbraucher und die Allgemeinheit vor einer unfairen Wettbewerbsverzerrung, beispielsweise durch irreführende Werbung oder unterlassene Hinweise.

Im Einzelnen gewährt das UWG Unterlassungs-, Schadensersatz-, Beseitigungs-, Gewinn­abschöpfungs- und Auskunftsansprüche. Verstöße können auch bei relativen „Kleinigkeiten“ schnell sehr teuer werden.

Als Unternehmer sollte man für diese Gefahren eine gesunde Sensibilität entwickeln. Lassen Sie sich daher vor Entscheidungen/Handlungen rechtzeitig beraten. Selbstverständlich vertreten wir auch Ihre Interessen, wenn Sie selbst von einer unzulässigen Wettbewerbshandlung betroffen sind.