MARKENRECHT

Eine Marke dient grundsätzlich der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind jedoch nur Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderen Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein. Aber auch die Bezeichnung einer Firma (Firmenname) kann markenrechtlichen Schutz genießen.

Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer angemeldeten Marke in das Register des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt). Daneben kann Markenschutz aber auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Nutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch allgemeine Bekanntheit entstehen.

Besteht ein Markenschutz, erwirbt ihr Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen oder die Regeln Dritter für die Benutzung (inklusive des Preises hierfür) festzulegen.

Verstöße gegen das Markenrecht sind verboten und ziehen Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich.

Gern begleiten wir Sie bei der Ausgestaltung des Schutzes Ihrer Marke und helfen Ihnen gegenüber Verletzern bei der Durchsetzung Ihrer Schutzrechte.