ABMAHNUNG

Die markenrechtliche Abmahnung ist eine förmliche Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes (markenrechtliches relevantes) Verhalten künftig zu unterlassen.

Eine solche Abmahnung ist keine Willenserklärung im juristischen Sinne, sondern eine Rechtshandlung. Sie kann daher grundsätzlich in jeder Form erteilt werden (Brief, Fax, E-Mail oder sogar telefonisch) und muss dem Abgemahnten nicht zwingend zugehen. Eine mangelnde Kenntnisnahme durch den Abgemahnten steht der Wirksamkeit der Abmahnung nicht entgegen. 

Der Abmahnende ist lediglich für eine ordnungsgemäße Absendung seiner Abmahnung beweispflichtig, was wiederum geeignete Formen sinnvoll macht.

Wir prüfen für Sie Ihren Abmahnanspruch und sorgen für eine belegbare wie wirkungsvolle Abmahnung.