RECHTSFORMWAHL

Der Gesetzgeber hat für Unternehmer und Gesellschaften eine Vielzahl von möglichen Rechtsformen definiert, um für die Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern und mit Dritten passende Handlungsrahmen zu definieren.

Beginnend bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gem. der §§ 705 ff. BGB, über die klassischen Personenhandelsgesellschaften (oHG und KG) nach den §§ 105 ff. HGB sind uns häufig die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und – noch recht neu – die Unternehmergesellschaft (UG) gem. GmbHG sowie die Aktiengesellschaft (AG) gem. AktG bekannt. Ebenso kennt man Mischformen, wie z.B. die weit verbreitete GmbH & Co. KG im geschäftlichen Verkehr. Je nach Berufsbildung und/oder Zielstellungen können aber auch die Partnerschaftsgesellschaft (PartGG), die Genossenschaft gem. GenG oder der Verein gem. der §§ 21 ff. BGB die richtige Wahl sein.

Welche Rechtsform für Ihr Vorhaben die richtige ist, hängt stets vom Einzelfall ab. Es gilt, Ausgangsbasis, Zielstellung und Handlungsrahmen bei Gründung zu beachten und auch die Szenarien der möglichen Entwicklungen unter Risikoaspekten mit in die Überlegungen einzubeziehen.

Die juristische Beratung hilft, eine adäquate Informationsbasis für die individuelle Entscheidung herzustellen. Herr Stalling berät Sie gern bei der Rechtsformwahl und den zur Umsetzung erforderlichen nächsten Schritten.