Vertragsrecht

Das Vertragsrecht gehört zum Zivilrecht und behandelt die Gesetze, die die Rechte und Pflichten für alle an einem Vertrag beteiligten Parteien regeln. Dazu zählen insbesondere Kaufvertrag, Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag, Darlehensvertrag und Schenkung.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht behandelt die Gesetze, die die Rechte und Pflichten für alle beteiligten Parteien regeln.

VERTRAGSRECHT

Verträge sind rechtlich verbindlich und begründen zumeist umfangreiche Rechte und Pflichten für alle am Vertrag beteiligten Parteien. Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt „Unternehmen und ihre Familien“ wissen wir, dass bereits bei den Vertragsverhandlungen und deren Dokumentation die entscheidenden Grundlagen für faire und erfolgreiche Verträge gelegt werden.

Ob ein Vertrag letztendlich zu den von Ihnen gewünschten Ergebnissen führt, hängt von einer Vielzahl einzelner Faktoren und Bedingungen ab. Stets sind bei Vertragsentwicklung auch die Risiken und deren Folgen abzuschätzen.

Zu den wesentlichsten Vertragsarten erfahren Sie nachfolgend unter den Stichworten Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, Darlehensvertrag und Schenkungsvertrag mehr.

Wir sind Ihre Berater und Vertreter gern bereits im Stadium der Anbahnung des Vertrages und selbstredend bei der Verhandlung eines Vertrags. Selbstverständlich prüfen wir auch gern die Ihnen zur Verfügung gestellten Entwürfe oder übernehmen die Entwicklung und Pflege Ihrer Vertragsstandards.

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THEMENGEBIETE

Folgend finden Sie alle Themengebiete des Vertragrechts.

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