Vertragsrecht
Das Vertragsrecht gehört zum Zivilrecht und behandelt die Gesetze, die die Rechte und Pflichten für alle an einem Vertrag beteiligten Parteien regeln. Dazu zählen insbesondere Kaufvertrag, Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag, Darlehensvertrag und Schenkung.
Vertragsrecht
Das Vertragsrecht behandelt die Gesetze, die die Rechte und Pflichten für alle beteiligten Parteien regeln.
VERTRAGSRECHT
Verträge sind rechtlich verbindlich und begründen zumeist umfangreiche Rechte und Pflichten für alle am Vertrag beteiligten Parteien. Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt „Unternehmen und ihre Familien“ wissen wir, dass bereits bei den Vertragsverhandlungen und deren Dokumentation die entscheidenden Grundlagen für faire und erfolgreiche Verträge gelegt werden.
Ob ein Vertrag letztendlich zu den von Ihnen gewünschten Ergebnissen führt, hängt von einer Vielzahl einzelner Faktoren und Bedingungen ab. Stets sind bei Vertragsentwicklung auch die Risiken und deren Folgen abzuschätzen.
Zu den wesentlichsten Vertragsarten erfahren Sie nachfolgend unter den Stichworten Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, Darlehensvertrag und Schenkungsvertrag mehr.
Wir sind Ihre Berater und Vertreter gern bereits im Stadium der Anbahnung des Vertrages und selbstredend bei der Verhandlung eines Vertrags. Selbstverständlich prüfen wir auch gern die Ihnen zur Verfügung gestellten Entwürfe oder übernehmen die Entwicklung und Pflege Ihrer Vertragsstandards.
THEMENGEBIETE
Folgend finden Sie alle Themengebiete des Vertragrechts.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag gehört zu den Grundtypen des Vertragsrechts. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und diesem…
Werkvertrag
Durch einen Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Gegenstand des Werkvertrages…
Dienstleistungsvertrag
Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Schenkungsvertrag
Wird eine Leistung schenkweise versprochen, liegt dennoch ein Vertrag vor. Der Vertrag ist allerdings lediglich einseitig verpflichtend, denn nur der Schenker hat eine Leistung zu erbringen.
Darlehensverträge
Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen.
VERWANDTE THEMENGEBIETE
HILFREICHES
Hier finden Sie ergänzende Verlinkungen zu unserem Downloadbereich, anstehenden Veranstaltungen, unseren Kooperationspartnern sowie Häufig gestellten Fragen.
Download
In unserem Downloadbereich finden Sie Vorlagen zu verschiedenen Anträgen als auch Prozessvollmacht und Unfallfragebögen.
Veranstaltungen
In regelmäßigen Abständen veranstalten wir Informationsabende zu den verschiedensten rechtlichen Themen.
Kooperationspartner
Wir kooperieren mit Unternehmen verschiedenster Fachrichtungen, um Ihnen die bestmögliche Beratung garantieren zu können.
FAQ
Es gibt Fragen, die uns immer wieder gestellt werden. Damit wir uns beim Erstgespräch auf das wesentliche Anliegen fokussieren können, finden Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen.