KAUFVERTRAG

Der Kaufvertrag gehört zu den Grundtypen des Vertragsrechts. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und diesem das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Ist das nicht der Fall, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer zu.

Der Kaufvertrag ist grundsätzlich formfrei. Im Prinzip schließt jeder nahezu täglich Kaufverträge ab.

Es gibt jedoch Kaufverträge, die wegen ihrer besonderen Bedeutung formbedürftig sind. Dies gilt insbesondere für den Kauf von Immobilien und Anteilen an Kapitalgesellschaften.

Besonderheiten gelten auch für den sog. Verbrauchsgüterkauf, den Kauf an der Haustüre und sämtliche online abgeschlossenen Verträge.

Gern begleiten wir Sie bei Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Kaufverträgen ebenso wie bei der juristischen Einforderung evtl. nicht gewährter Leistungen und Rechte.