VERTEIDIGUNG

In einem Strafverfahren haben Sie als Beschuldigter das Recht auf rechtlichen Beistand, dies ist die Strafverteidigung. Zum Verteidiger dürfen Sie jeden Rechtsanwalt wählen.

Das Strafrecht zählt zu unseren Interessens- und Tätigkeitsschwerpunkten. Gern übernehmen wir Ihre Verteidigung.