ARBEITSVERTRAG
Der Arbeitsvertrag stellt im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben stets eine Individualvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Gegenseitigkeit dar. Ein Formzwang besteht grundsätzlich nicht, kann aber durch Tarifvertrag gegeben sein. Ferner hat ein Arbeitnehmer stets Anspruch auf schriftliche Dokumentation der für ihn geltenden Arbeitsbedingungen.
Wir entwickeln und pflegen für Arbeitgeber individuelle Arbeitsverträge oder auch betriebsindividuelle Vertragsstandards, um so eine juristisch solide Grundlage für die Arbeitsverhältnisse zu schaffen.
Ebenso prüfen wir im Auftrag von Arbeitgebern als Mandatsträger bereits abgeschlossene Arbeitsverträge auf deren Inhalte hin, um die Möglichkeiten zur Durchsetzung der eigenen Interessen zu ermitteln.
Selbstverständlich vertreten wir auf Wunsch auch Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitnehmer außergerichtlich wie gerichtlich durch Unterstützung bei Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Arbeitszeugnissen und Ihrer Vertretung vor dem Arbeitsgericht.