ARBEITSZEUGNIS
Bei den Arbeitszeugnissen wird grundsätzlich zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen unterschieden. Der Arbeitgeber ist zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verpflichtet/Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Einforderung eines Arbeitszeugnisses.
Während das einfache Arbeitszeugnis nur die Personalien und Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung enthält, beurteilt der Arbeitgeber in einem qualifizierten Zeugnis zusätzlich die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Dies schließt die Qualifikation und das dienstliche Verhalten des Arbeitnehmers mit ein.
Ist das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet, liegt aber ein guter Grund vor, z.B. der Wechsel eines Vorgesetzten oder die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz, so kann der Arbeitnehmer auch die Ausstellung eines sogenannten Zwischenzeugnisses verlangen.
Wie allgemein bekannt, ist hier der Formulierung bzw. deren eigentlichen Bedeutung und somit ausgedrückten Bewertung besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Wir helfen hier bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen ebenso, wie bei der „Übersetzung“ vorliegender Zeugnisse bzw. deren Entwürfen und der Durchsetzung einer leistungsgemäßen oder bereits vertraglich vereinbarten Art und Güte der Bewertung.