URLAUBSANSPRUCH

Bestimmte Ansprüche sind auf Grund gesetzlicher oder tariflicher Regelungen nicht abdingbar. Zu diesen nicht abdingbaren Ansprüchen zählt z.B. der Urlaubsanspruch.

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt hier u.a. neben dem grundsätzlichen Anspruch insbesondere die Mindestdauer.

Tariflich wie einzelvertraglich können durchaus günstigere Urlaubsregelungen getroffen werden.

Wir prüfen für Sie und Ihre Interessenslage, welche Mindestansprüche bestehen, wie man ggf. individuelle Ansprüche regeln und bei Vertragsverletzung entsprechend durchsetzen kann.