EHEVERTRAG

Der Gesetzgeber knüpft an die Eheschließung, also mit dem Tag der standesamtlichen Trauung, verschiedenste Regelungen und damit Auswirkungen für jeden Ehepartner, die zum Teil während und zum Teil nach einer evtl. Beendigung der Ehegemeinschaft greifen.

Dieser insbesondere vermögensrechtlichen „Konsequenzen“ sollte sich jeder (zukünftige) Ehepartner bewusst sein – auch und erst recht im Zustand der Verliebtheit und des vollen gegenseitigen Vertrauens. Wenngleich rd. 2/3 aller Ehen immer noch mit dem Tod eines Ehepartners enden, so werden jährlich in Deutschland über 150.000 Ehen geschieden. Ein klassisches Risiko im Leben, dem man sich als Paar offen stellen und gemeinsam entsprechend vorsorgen sollte. Dies gilt insbesondere für Haushalte aus Unternehmer-Familien.

Mit Hilfe eines Ehevertrages können Fragestellungen zu Vermögen, Rentenansprüchen, Unterhalt und auch Hausrat individuell geregelt werden. In Verbindung mit dem Ehevertrag können auch erbrechtliche Verfügungen getroffen werden. Ein Ehevertrag kann dabei vor oder auch jederzeit während der Ehe geschlossen werden. Die gesetzlichen Regelungen zum Ehevertrag finden sich u.a. in § 1408 BGB.

Wir beraten Sie auf Grundlage unseres umfangreichen Erfahrungsschatzes bzgl. der gesetzlichen Rahmenbedingungen und möglichen Regelungen in einem solchen Ehevertrag. Zur Erlangung der Rechtswirksamkeit ist in Deutschland die abschließende notarielle Beurkundung erforderlich.