TESTAMENT

Ein Testament ist die einseitig vom Erblasser vorgenommene Verfügung, wie sein Vermögen nach seinem Tode aufgeteilt werden soll. Ein solches Testament kann grundsätzlich zur Niederschrift bei einem Notar gegeben werden oder auch selbst in handschriftlicher Form unter Beachtung der Regelungen gem. § 2247 BGB verfasst werden.

Verfassen Ehegatten ein gemeinsames Testament, so kann dies von einem Ehepartner handschriftlich dokumentiert sein, muss aber von beiden Ehepartnern unterschrieben sein.

Ein Testament kann vom Erblasser zu Lebzeiten jederzeit geändert oder widerrufen werden.