MAHNBESCHEID

Verlaufen außergerichtliche Bemühungen erfolglos, kann in Deutschland über die jeweils zuständigen Mahngerichte ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden. Das Besondere an diesem abgekürzten und vereinfachten Verfahren ist, dass in diesem Fall keine vorherige richterliche Prüfung des Zahlungsanspruches erfolgt und der Mahnbescheid sofort zugestellt wird (kommt vom Gericht im gelben Briefumschlag).

Der Antrag kann von uns unproblematisch online gestellt werden. Erfolgt darauf hin kein direkter Schuldausgleich oder ein akzeptables Angebot zum Schuldausgleich in Raten und binnen 2 Wochen ab Zustellung des Mahnbescheides auch kein Widerspruch, so kann in der nächsten Stufe bereits der Vollstreckungsbescheid zur Erwirkung eines Vollstreckungstitels gestellt werden.

Natürlich steht es Ihnen frei, sofort die Erhebung einer Forderungsklage zu verlangen, wenn zu erwarten ist, dass der Schuldner das vereinfachte Verfahren durch Widerspruch beantworten wird.

Sollten Sie selbst einen solchen Mahnbescheid im gelben Umschlag erhalten, nehmen Sie bitte frühest­möglich innerhalb der Widerspruchsfrist von 2 Wochen Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen entsprechend helfen können. Bitte diesen Umschlag nicht wegwerfen, weil darauf das Zustelldatum vermerkt ist!