NOTAR

Als Notar übe ich unabhängig und unparteiisch ein öffentlich verliehenes Amt auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege aus. Die vorsorgende Rechtspflege dient vor allem der Schaffung von Rechtssicherheit und Schutz der Beteiligten und damit der Streitvermeidung.

Notare sind in das Justizsystem in Deutschland eingebunden. Die Auswahl und Ernennung der Notare obliegen der staatlichen Justizverwaltung, nachdem die Kandidaten die notarielle Fachprüfung bestanden haben und sie Praxiserfahrung in einem Ausbildungsnotariat gesammelt haben. Es werden nur so viele Notare bestellt, wie es den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht.

Die Dienstaufsicht führt der Präsident des Landgerichts bzw. Oberlandesgerichts im jeweiligen Bezirk.

Nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf.

Notarielle Begleitung

Mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

unabhängig

unparteiisch

kompetent

unkompliziert

OLAV STALLING – Rechtsanwalt und Notar

Olav Stalling hat sein Studium im Bereich der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht in Marburg absolviert. Anschließend hat er am Landgericht Kassel den Vorbereitungsdienst zum Rechtsreferendar absolviert.

Seit Anfang 2004 ist er Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei am Standort in Kassel.

Im Jahr 2014 wurde ihm von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung für Familienrecht verliehen.

Auf Grundlage seiner Interessens-Schwerpunkte Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Familienrecht spezialisierte er sich zunehmend auf die Begleitung von Unternehmern mit dessen Familien und Firmen.

Nach vorbereitender Qualifizierung hat er in 2023 die notarielle Fachprüfung abgelegt und weitere Praxiserfahrung in einem Ausbildungsnotariat gesammelt. In 2024 erfolgte durch den Präsidenten des Landgerichtes in Kassel die Bestellung zum Notar mit Sitz in Kassel.

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NOTARIELLE TÄTIGKEITSFELDER

Bitte informieren Sie sich hier gern über meine notariellen Tätigkeitsfelder, in denen ich berate, gestalte und beurkunde:

Ehe, Partnerschaft und Familie

Die Begründung einer ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft zählt zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben der Beteiligten. Die Auswirkungen sind komplex. Es gilt, eine Vielzahl an Fragen zu bedenken, wenn man für sich, seine Partnerin/seinen Partner wie auch für seine (zukünftigen) Kinder alles wunschgemäß regeln will.

Als Notar bin ich unparteiischer Berater mit fundierter Kenntnis der Gesetzeslage. Ich kann vermitteln und vernünftige, ausgewogene Verträge anbieten, die zu Ihrer Lebenssituation passen. Das gilt für das Verhältnis unter Ehepartnern und Lebenspartnern ebenso wie für das Verhältnis zwischen Eltern und Kind. Nachfolgend ein Auszug aus meinen Leistungen zu diesem Themengebiet:

Schenken und Vererben

Wer Vermögen hat, will dies in seinem Sinne verwendet und erhalten sehen. Das gilt häufig bereits zu Lebzeiten, spätestens aber für den Fall des Todes.

Als Notar informiere ich Sie gern über die gesetzlichen Regelungen zu Erbfolge und Pflichtteilen. Ich kann Sie hier aber auch unabhängig, unparteiisch und individuell auf Ihren Sachverhalt hin zu den vielfältigen Möglichkeiten für Schenkungen, vorweggenommener Erbfolge, Testament, Erbverträgen, Vermächtnis, Testamentsvollstreckung und Benennung eines Vormundes für das Kind beraten.

Wer sein Vermögen bzw. seinen Nachlass regeln möchte, sollte einen Notar hinzuziehen. Nur auf diese Weise können Sie sicher sein, dass Ihr (letzter) Wille auch wirklich entsprechend Ihren Vorgaben/Wünschen umgesetzt wird.

Beispielhaft für mein Tätigkeitsspektrum als Notar sind:

Interessante Links zu diesem Thema:

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Vererben, Erben, zur Nachlassplanung und
-gestaltung sowie zum deutschen Testamentsregister, das ab 01.01.2012 von der Bundesnotarkammer geführt wird. Dort werden Testamente und Erbverträge registriert, damit sie im Sterbefall auch gefunden werden.

Notfallvorsorge

Ein schwerer Unfall, eine plötzliche oder altersbedingt eintretende Krankheit können zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann. Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder können in solchen Situationen aber nicht automatisch für Sie als betroffene Person handeln. Es ist daher zu empfehlen, für solche Fälle eine entsprechende Vorsorge zu treffen, um im gesunden Zustand die richtigen Weichen über das weitere Vorgehen in solchen Situationen zu stellen.

Damit im Notfall die gewünschten Vollmachten und weiteren Anordnungen auch ihre Geltung erlangen, sollten Sie diese mit einem Notar besprechen und errichten. Im Wesentlichen stehen dafür zur Verfügung:

Interessante Links zu diesem Thema:

Immobilien und Grundbuch

Kauf oder Verkauf von Immobilien, seien es Eigentumswohnungen, Grundstücke, Einfamilienhäuser, Gewerbeobjekte oder Renditeimmobilien, beinhalten für die Vertragsbeteiligten regelmäßig erhebliche Risiken. Der Gesetzgeber hat daher bei solchen Geschäften die Mitwirkung des Notars vorgesehen. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung der Verträge und hilft Risiken zu vermeiden. Er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

Mein Leistungsumfang als Notar beinhaltet daher u.a. die folgenden Stichworte:

Interessante Links zu diesem Thema:

Unternehmensrecht und Registersachen

Als Notar berate ich Gründer und Unternehmer bei der Findung der für sie individuell „optimalen“ Rechtsform und der Ausgestaltung ihrer Gesellschaftsverträge. Zugleich übernehme ich für Sie die ggf. erforderliche Beurkundung, die Beglaubigung und Anmeldung der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister und die Überwachung der richtigen Eintragung.

Zum Tätigkeitsfeld eines Notars zählen ebenso die laufende Begleitung der Unternehmer und Unternehmen bei beurkundungspflichtigen gesellschaftsrechtlichen Veränderungen aller Art, bei Regelungen zur Unternehmenssicherung (z.B. Vollmachten, Erbregelungen) sowie die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung von Unternehmensübertragungen und Unternehmens­nachfolgen.

Zur besseren Übersichtlichkeit des Tätigkeitsgebietes auch hier eine Stichwortliste:

Interessante Links zu diesem Thema:

Auf der nachfolgenden Seite finden Sie die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer und darüber hinaus die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen). Die Recherche von Firmen und der Abruf von Veröffentlichungen sind kostenfrei.

Beglaubigungen

Gern steht Ihnen mein Notariat auch für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zur Verfügung.