KONTAKT- UND NÄHERUNGSVERBOT

Ein Kontakt- und Näherungsverbot können wir für Sie erwirken, wenn bereits eine Körperver­letzungshandlung oder ähnliche Schädigung stattgefunden hat und es zu befürchten ist, dass weitere Angriffe/Eingriffe stattfinden werden.

Das Verbot wird richterlich ausgesprochen. Der Schädiger darf dann keinen Kontakt mehr zu Ihnen aufnehmen und sich Ihnen auch nicht nähern. Eine solches Verbot, eine solche Anordnung, ist zeitlich befristet, kann aber verlängert werden.

Scheuen Sie sich im Bedarfsfall bitte nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Gern vertreten wir Ihre Interessen und setzen uns für Ihren Schutz ein.