ERMITTLUNGSVERFAHREN

Der Beginn des Strafverfahrens wird Ermittlungsverfahren genannt. Im Ermittlungsverfahren ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei be- und entlastende Beweise.

Wir unterstützen Sie hier vielfältig bei der Suche/Sicherung/Vorlage von Beweisen und begleiten Sie bei der Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.