NEBENKLAGE

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, besteht unter Umständen die Möglichkeit, im Gerichtsverfahren als Nebenkläger aufzutreten. Als Nebenklage wird im Strafverfahren die Teilnahme eines Geschädigten am strafrechtlichen Gerichtsverfahren bezeichnet. Hierbei werden diesem bestimmte Rechte auch innerhalb der Hauptverhandlung eingeräumt. Dies führt meist zu einem sichereren Auftreten der Geschädigten und gibt diesen im Hauptverfahren gewissermaßen eine Stimme.

Gern vertreten wir als Ihr Rechtsbeistand Ihre Interessen als Nebenkläger im Verfahren und vor Gericht.