PFLICHTVERTEIDIGUNG
Ein Pflichtverteidiger ist ein dem Beschuldigten vom Gericht beigeordneter Verteidiger. Er wird dem Beschuldigten aber nur im Falle der sogenannten notwendigen Verteidigung beigeordnet, hierzu müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen vorliegen.
Die Kosten für den Pflichtverteidiger werden vorerst vom Staat getragen. Sollten Sie schuldig gesprochen werden, wird der Statt Ihnen diese Kosten als Teil der Verfahrenskosten in Rechnung stellen.
Unsere Kanzlei übernimmt auch Pflichtverteidigungen.