VERMÄCHTNIS
In einem Testament oder Erbvertrag kann der Erblasser auch ein Vermächtnis verankern. Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines ganz bestimmten Vermögensvorteils (Gegenstand oder Geldbetrag) an einen Dritten, der selbst nicht als Erbe eingesetzt ist!
Der Vermächtnisnehmer erwirbt den bestimmten Vermögenswert dabei nicht unmittelbar mit dem Tode des Erblassers, sondern erlangt im ersten Schritt „nur“ einen Anspruch gegen die mit diesem Vermächtnis belasteten Erben. Er muss die Herausgabe von diesen verlangen.