ABMAHNUNG

Die Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinne ist eine Möglichkeit zur Rüge von Vertragsverstößen im Arbeitsverhältnis. Die Abmahnung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie ist grundsätzlich formlos möglich.

Im Zweifel muss allerdings nachgewiesen werden, dass die Abmahnung dem Arbeitnehmer auch zugegangen ist. Die Abmahnung muss deutlich machen, dass das gerügte Verhalten im Wiederholungsfall zur Kündigung führen kann.

Geht aus der Abmahnung das Fehlverhalten nicht exakt hervor, so sind Abmahnung und eventuell folgende arbeitsrechtliche Konsequenzen unwirksam.

Wird eine Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Löschung der Abmahnung aus der Personalakte.