WOHNUNGSEIGENTUM (WEG)

Das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz, WEG) regelt die Begrifflichkeiten – u.a. auch zum gleichgestellten Teileigentum an Raum zu Nichtwohnzwecken -, die Begründung von Wohnungseigentum, die Gemeinschaft der Wohnungs­eigentümer mit ihren Rechten und Pflichten sowie dem Rechtsverhältnis untereinander, die Verwaltung des Wohneigentums, das Wohnungserbbaurecht sowie das Dauerwohnrecht.

Besonders im urbanen Raum ist die Eigentumswohnung eine beliebte Form für das eigene Wohnen und der Kapitalanlage für das Alter. Mit dem Kauf der Wohnung wird man automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft. Trotz der umfänglichen gesetzlichen Regelungen ist das gemeinschaftliche Miteinander in der Praxis häufig eine Herausforderung für den Einzelnen.

Gern beraten wir Sie zu den grundsätzlichen Merkmalen des Wohnungseigentums und helfen Ihnen bei Ihren individuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit Ihrer (neuen) Eigentumswohnung.