ARBEITSVERTRAG

Der Arbeitsvertrag stellt im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben stets eine Individualvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Gegenseitigkeit dar. Ein Formzwang besteht grundsätzlich nicht, kann aber durch Tarifvertrag gegeben sein. Ferner hat ein Arbeitnehmer stets Anspruch auf schriftliche Dokumentation der für ihn geltenden Arbeitsbedingungen.

Wir entwickeln und pflegen für Arbeitgeber individuelle Arbeitsverträge oder auch betriebsindividuelle Vertragsstandards, um so eine juristisch solide Grundlage für die Arbeitsverhältnisse zu schaffen.

Ebenso prüfen wir im Auftrag von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern als Mandatsträger vorliegende Vertragsentwürfe oder bereits geschlossene Arbeitsverträge auf deren Inhalte hin, um die Möglichkeiten zur Durchsetzung der jeweiligen Interessen zu ermitteln.