SCHENKUNGSVERTRAG

Im Volksmund auch „mit warmen Händen geben“ genannt, ist eine Schenkung zu Lebzeiten an gesetzlich Erbberechtigte im Wege der vorweggenommenen Erbfolge häufig auch ein strategisches Gestaltungsmoment zum Erhalt von Familienfrieden und Betriebsvermögen, denn über einen solchen Schenkungsvertrag lassen sich nämlich auch die Verringerung oder der Entzug von Pflichtteilsansprüchen regeln und steuerliche Freigrenzen optimiert nutzen.

Gern begleiten wir Sie hier – auf Wunsch in Verbindung mit externer Expertise – bei der Entwicklung und Umsetzung solcher Verträge.