ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten Unternehmern und Gesellschaften die Möglichkeit, Vertragsabschlüsse durch ein vorformuliertes Regelwerk zu standardisieren, zu vereinfachen und damit auch zu beschleunigen. Dies ist insbesondere für generelle Lieferungs-, Zahlungs- und Haftungsfragen sinnvoll.

In der praktischen Anwendung ist darauf zu achten, dass sie ihre Gültigkeit grundsätzlich nur entfalten, wenn sie vor Vertragsabschluss dem Vertragspartner bekannt gegeben wurden. Ebenso muss bei der Ausgestaltung des Regelwerkes im Detail darauf geachtet werden, dass sie – insbesondere gegenüber Verbrauchern und im Onlinehandel – nicht einseitig und/oder für den Vertragspartner überraschend ausgestaltet sind. Solche Regelungen sind nämlich unwirksam und können zu einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) führen. Damit sind sie zugleich abmahnfähig.

Insofern gilt es auch hier, bei der Erstellung solcher Bedingungen mit Sorgfalt und Bedacht vorzugehen. Unsere juristische Berufserfahrung i.V.m. unserem kaufmännischen Verständnis hilft Ihnen, eine geeignete Allgemeine Geschäftsbedingung zu entwickeln.

Verfügen Sie bereits über eine AGB, so sollten Sie diese ebenfalls einer regelmäßigen juristischen Übderprüfung (alle 1 bis 2 Jahre) unterziehen, um aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im Sinne Ihrer Interessen berücksichtigen zu können.

Durch unsere Spezialisierung auf die Begleitung und Vertretung von Unternehmern, deren Unternehmen und Familien verfügen wir hier über einen breiten praktischen Erfahrungsschatz.