DATENSCHUTZ

Der Datenschutz, also der Schutz personenbezogener Daten, hat im Internetrecht eine große Bedeutung. Grundlage hierfür ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Als Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird das Recht des Einzelnen verstanden, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Grundgesetz nicht explizit geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem sogenannten Volkszählungs-Urteil aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) entwickelt und versteht es als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Die seit dem 25. Mai 2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt nunmehr europaweit den Umgang mit personenbezogenen Daten. Daraus resultieren insbesondere für den Geschäftsverkehr zahlreiche Anfoderungen, die es bei der Organisation und Umsetzung betrieblicher Abläufe zu beachten gilt. Verstöße gegen die Bestimmungen der DSGVO können zu teuren Bußgeldern führen.

Gern unterstützen wir Sie bei der entsprechenden Entwicklung und Überarbeitung Ihrer Datenschutzerklärungen und Verträge. Auf Wunsch stellen wir zur weiteren praktischen Umsetzung im Betrieb auch gern den Kontakt zu erfahrenen Datenschutz-Spezialisten und externen Datenschutzbeauftragten her.