PREISANGABEN­VERORDNUNG

Auch im Internet gelten die Bestimmungen der Preisangabenverordnung PAngV, um den Verbraucher zu schützen. In der PAngV ist geregelt, auf welche Art und Weise der Preis für Waren und Dienstleistungen gegenüber dem Endverbraucher anzugeben sind, wenn das Angebot geschäftsmäßig, gewerbsmäßig oder in anderer Art regelmäßig erfolgt.

Ein Verstoß gegen diese Verordnung kann nach § 10 PAngV eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Bußgeldern belegt werden. Vermeiden Sie diese ungewünschten Ausgaben, indem Sie sich rechtzeitig für Ihre Preisauszeichnung im Internet juristischen Rat einholen.