STALKING

Stalking ist das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person, die dadurch psychisch oder körperlich geschädigt werden kann. Die juristische Bezeichnung hierfür ist „Nachstellung“ und kann dann strafbar sein, wenn das Opfer durch die unbefugten und beharrlichen Nachstellungen seine Lebensgestaltung erheblich ändern muss.

Durch unsere langjährige Berufspraxis sind wir mit dieser Themenstellung besonders vertraut. Gern können Sie sich im Bedarfsfall an uns wenden, damit wir engagiert Ihre Interessen vertreten.