STRAFANZEIGE

Eine Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich selbst oder durch einen Rechtsanwalt bei der Polizei, bei einer Staatsanwaltschaft oder den Amtsgerichten erstattet werden. Bei manchen Straftaten ist es aber auch erforderlich, einen entsprechenden Strafantrag zu stellen.

Wir raten – nicht zuletzt wegen der eigenen emotionalen Betroffenheit und der zumeist fehlenden juristischen Kenntnisse – grundsätzlich zur Hinzuziehung eines Anwaltes. Unsere langjährige Erfahrung im Strafrecht macht uns hier zu einem besonders geeigneten Ansprechpartner. Gern vertreten wir Ihre Interessen.