Patientenverfügung und Vorsorge­vollmacht

Die Patientenverfügung regelt die Wünsche des Patienten, falls dieser nicht mehr selbst agieren kann. Die Vorsorgevollmacht bestimmt einen gesetzlichen Vertreter.

Patientenverfügung und Vorsorge­vollmacht

Die Patientenverfügung regelt die Wünsche des Patienten, falls dieser nicht mehr selbst agieren kann.

Die Vorsorgevollmacht bestimmt einen gesetzlichen Vertreter.

PATIENTEN­VERFÜGUNG UND VORSORGE­VOLLMACHT

Eine Patientenverfügung ist juristisch betrachtet eine Willenserklärung. Sie regelt die eigenen Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlungen und Pflege, falls der Fall eintreten sollte, dass man als Patient durch Krankheit oder einen Unfall nicht mehr selbst in der Lage ist zu entscheiden. Diese Verfügung umfasst nicht nur die lebenserhaltenden Maßnahmen, sondern ist i.d.R. deutlich umfangreicher angelegt. Vor diesem Hintergrund raten wir zur überlegten Errichtung im Rahmen eines individuellen Gespräches.

Die sogenannte Vorsorgevollmacht sollte auch mit Bedacht auf den evtl. Fall der Fälle gegeben werden. Sie stellt eine sinnvolle Ergänzung zu der Patientenverfügung dar.

Als Rechtsanwälte mit Berufspraxis und Lebenserfahrung sorgen wir hier für die rechtssichere Umsetzung Ihrer individuellen Wünsche.

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