PATIENTENVERFÜGUNG

Eine Patientenverfügung erstellen Sie, um für den Fall vorzusorgen, wenn Sie selbst als Patient (vorübergehend) nicht mehr selbst aktiv entscheiden können, welche medikamentösen Behandlungen und welche ggf. lebensverlängernder Maßnahmen ergriffen werden dürfen. Die Regelungsmöglichkeiten sind umfänglich.

Eine Patientenverfügung kann nur von volljährigen, geschäftsfähigen Personen abgegeben werden. Der Gesetzgeber hat für die Rechtswirksamkeit eindeutige Anforderungen definiert. Da die unterschreibende Person voll verantwortlich für das weitere Vorgehen ist, sollte eine klare Vorstellung von dem, was bei einem Ernstfall getan werden soll, vorhanden sein.

Wir begleiten Sie gern bei der Erstellung einer rechtswirksamen Patientenverfügung.