JUGENDSTRAFRECHT

Das Jugendstrafrecht ist ein spezielles Strafrecht und ein spezielles Strafprozessrecht für jugendliche Straftäter. Wenn sich der Beklagte zur Zeit der Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befunden hat, ist das Jugendstrafrecht als Erziehungsstrafrecht anzuwenden. Dies hat andere Rechtsfolgen als das Erwachsenenstrafrecht.

Unsere Kanzlei verfügt ebenso im Jugendstrafrecht über ein umfangreiches Erfahrungsspektrum und steht den Beklagten und deren Familien zur Seite.