FAHRVERBOT

Bei den Fahrverboten ist zu unterscheiden. Ein Fahrverbot mit einer Dauer von 1 Monat bis zu 3 Monaten kann wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit durch die Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren oder durch das Amtsgericht in der Bußgeldentscheidung als Nebenfolge neben einer Geldbuße verhängt werden.

Darüber hinaus gibt es das strafrechtliche Fahrverbot als eine „Nebenstrafe“, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Sie unterscheidet sich von der Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) welche ausgesprochen wird, wenn eine Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet erscheint.

Welche Ursache auch vorliegt, wir unterstützen Sie nach Kräften, um eine Abmilderung der Strafe zu erreichen.