FÜHRERSCHEINENTZUG

Das Fahrverbot ist eine Nebenstrafe, die neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Sie unterscheidet sich von der Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) welche ausgesprochen wird, wenn eine Person zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet erscheint.