UNFALLFLUCHT

Die Unfallflucht oder Fahrerflucht bezeichnet ist eine Straftat, die juristisch als „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ geregelt ist. Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Vorschrift legt unfallbeteiligten Personen verschiedene Warte- und Auskunftspflichten auf, damit die vom Unfall geschädigte Person die notwendigen Informationen erhält, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In der täglichen Fahrer-Praxis eine häufig unterschätze Verpflichtung.

Wenden Sie sich zur Unterstützung gern an uns, wenn Ihr Unfallgegner sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat oder wenn man Ihnen selbst Unfallflucht zur Last legt.