DARLEHENSVERTRÄGE

Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen. Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt.

Darlehensverträge können sowohl zwischen Privatpersonen als auch mit einer Bank geschlossen werden. Die Verpflichtungen zur schriftlichen Dokumentation unterscheiden sich dabei allerdings wesentlich.

Insbesondere bei privaten Darlehensverträgen raten wir zur anwaltlichen Unterstützung und Prüfung, um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen. Gern prüfen wir auch die Ihnen vorgelegten Darlehensverträge von Banken und Finanzierern – inkl. dem Kleingedruckten!