VORSORGEVOLLMACHT

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person, im Falle einer Notsituation bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen. Diese Person kann dann an Ihrer Stelle entscheiden.

Der Gesetzgeber hat an die Form der Vorsorgevollmacht einige Anforderungen gestellt. In bestimmten Fällen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt und der Ernstfall eintreten sollte, sollte man wissen, dass die Familie dann nicht ohne weiteres mitbestimmen kann! Zuständig wäre dann das Gericht, welches ein Verfahren eröffnet, um einen gesetzlichen Vertreter zu bestimmen.

 

Wir raten daher zur rechtzeitigen Auseinandersetzung mit dieser Thematik und Entwicklung einer rechtsgültigen Vorsorgevollmacht. Wir beraten und unterstützen Sie gern dabei.