UNTERNEHMENSKAUF/ -VERKAUF

Der Kauf wie auch der Verkauf eines Unternehmens oder Anteile davon bedarf größter Umsichtigkeit und Sorgfalt in wirtschaftlicher, steuerlicher und juristischer Hinsicht. Dies insbesondere dann, wenn die Transaktion unter fremden Dritten durchgeführt wird.

Häufig fängt die Problemstellung schon mit der Regelung der Vertraulichkeit der Verhandlungen an und geht nahtlos mit der eindeutigen Definition des Kaufgegenstandes (Share-Deal oder Asset-Deal, mit oder ohne Übernahme von Forderungen und Verbindlichkeiten, Rechten und Pflichten usw. usw.) und der Problematik des Betriebsübergangs nach § 613 a BGB weiter und mündet in der Vielfalt der erforderlichen Details der Verträge.

Insofern raten wir zur frühzeitigen begleitenden Einbeziehung des juristischen Rates schon bei der Bestandsaufnahme/Prüfung (Due Diligence), Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung. Im Bedarfsfall können wir auch gern Kontakte zu erfahrenen Steuer- und Unternehmensberatern für solche Vorhaben herstellen.

Unsere Kanzlei verfügt in dieser Aufgabenstellung über einen breiten Erfahrungsschatz und begleitet Sie gern – ob als Käufer oder Verkäufer.